Sichern Sie sich und andere ab, indem Sie eine Warnweste anlegen, den Warnblinker einschalten sowie ein Warndreieck aufstellen. Falls vorhanden, natürlich auch eine Warnleuchte. Denken Sie an einen genügenden Abstand zur Unfallstelle, damit ankommende Fahrzeuge rechtzeitig bremsen können.
Bei geringfügigen Schäden können Sie die Unfallstelle räumen – sofern dadurch keine Unfallspuren verwischt oder beseitigt werden.
Versorgen Sie Verletzte
Sie sind gesetzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet. Versorgen Sie Verletzte soweit dies möglich ist. Im Zweifelsfall verständigen Sie den Rettungsdienst unter Tel. 19222.
Verständigen Sie Rettungsdienste und ggf. die Polizei
Wenn Personen getötet wurden, sind Sie verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Wenn Personen verletzt wurden, ein hoher Sachschaden entstanden ist oder der Verdacht auf Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch besteht, sollten Sie immer die Polizei hinzuziehen. Dies gilt auch, wenn Unfallflucht vorliegt oder die Sachlage allgemein unklar ist. Notieren Sie sich dann auch Name und Dienststelle des unfallaufnehmenden Polizeibeamten.
Auch wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn am Unfall Personen mit ausländischem Wohnsitz beteiligt sind, ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen.
Eine polizeiliche Unfallaufnahme ist jedoch nicht immer erforderlich! Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage können Sie unter Umständen selbst regeln. Wichtig: Beweissicherung durchführen!
Sichern Sie Beweise am Unfallort, machen Sie Notizen
Erstellen Sie Übersichts- und Detailfotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und allen entstandenen Schäden. Achten Sie dabei insbesondere auch auf Bremsspuren und evtl. Flüssigkeitsaustritte.
Zeichnen Sie (wenn möglich) eine Unfallskizze.
Notieren Sie sich Kennzeichen, Namen, Anschriften und Versicherungen der Unfallgegner.
Notieren Sie sich Namen und Adressen von Zeugen.
Diese Infos fürs Handschuhfach – unser Unfallflyer als PDF
Anschrift
Ingenieur- u. Sachverständigenbüro Persano
Kurmainzer Str. 93
D-65936 Frankfurt am Main